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Haus bauen Tipps

Pfusch am Bau: Verschwiegene Mängel, die zum Problem werden

Baumängel erfolgreich vermeiden

Ein Hausbau strapaziert das Familienbudget, da ist es absolut verständlich, dass Sie Kosten sparen möchten. Doch oft sind günstige Baufirmen und Architekten unzuverlässig und intransparent. Ihre ungenaue Arbeitsweise, fehlende Expertise und schlechte Beratung führen schnell zu Pfusch am Bau. Aber auch renommierte Bauunternehmen leisten sich oft gravierende Baumängel. Wie Sie einen Hausmangel vermeiden können, erfahren Sie hier.

Kein Pfusch am Bau

Wodurch entsteht ein Baumangel?

EinfamilienhausGünstige Baufirmen neigen dazu, billige Materialien zu beschaffen und einzusetzen. Oft arbeiten auch unqualifizierte Subunternehmer für diese. Nur so können Billig-Bauunternehmen ihre Leistungen zu einem im Markt unüblich niedrigen Preis anbieten.

Was daran leidet: die Bauqualität Ihres Hauses. Pfusch am Bau ist vorprogrammiert.

Überlegen Sie sich deshalb gut, mit wem Sie zusammenarbeiten und holen Sie sich genügend Referenzen und Empfehlungen ein.

 

Anwalt für Baurecht kontaktieren

Neben der Auswahl eines verlässlichen Architekten sowie einer transparent und genau arbeitenden Baufirma sollten Sie auch Kontakt zu einem Anwalt aufnehmen, der sich auf das Baurecht spezialisiert hat. Er soll ihren Bauvertrag vor Baubeginn prüfen und schauen, ob Ihre Rechte einhalten werden. Im Zweifelsfall können Sie auch zusätzlich einen Bausachverständigen hinzuziehen. Er prüft die Qualität der Subunternehmer und erkennt falsche, fehlende und irreführende Formulierungen im Bauvertrag sofort.

Baustelle von einzigArtig Architektur

Versteckter Mangel: Was kann mich erwarten?

DesignerhausDie am häufigsten vorkommenden Baumängel sind Kellerfeuchtigkeit, falsche Verrohrungen, Risse durch falsche Statik, defekte Stromleitungen inklusive Kabelbrand, ein falsch erbauter Dachstuhl, der Feuchtigkeit ins Haus eindringen lässt und folglich zur Schimmelbildung führt, fehlende Abdichtungen und Isolierungen und falsch eingebaute Fenster. Die Liste der möglichen Hausmängel ist schier unendlich.

Gerade beim Bau des neuen Eigenheims ist der Ärger groß, wenn sich arglistig verschwiegene Mängel präsentieren.

Die Folge: ermüdende Gerichtsprozesse und ein komplexer Rechtsstreit. Vor allem schwierig wird es, wenn die Subunternehmen aus dem Ausland kommen oder die Baufirmen insolvent sind bzw. die Firma nach Beendigung des Bauprojektes geschlossen haben.

Wie kann ich mich gegen einen Baumangel wehren?

Das Baurecht sieht eine Rechtsgrundlage der Gewährleistung vor. Diese kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden. Ab der Übergabe nach Bauabschluss haben Sie drei Jahre Zeit, den Schaden zu melden und die Gewährleistung zu beanspruchen. Wenn Sie den Mangel erst ab 6 Monate nach der Übernahme erkennen, müssen Sie beweisen können, dass der Pfusch am Bau bereits bei der Übergabe vorhanden war (Beweispflicht). Das kann sich mitunter als schwierig erweisen. In den Wirkungsbereich der Gewährleistung fällt aber nicht nur das Bauwerk an sich, sondern auch mit dem Bauwerk verbundene Teile (zum Beispiel Fenster oder Heizungen).

Statt der Gewährleistung kann auch ein Schadensersatz beansprucht werden, wenn der Bauträger die Mängel nachweislich verschuldet hat. Ab dem Moment, wo Sie Kenntnis über den Baumangel gewonnen haben, beginnt die dreijährige Frist zur Geltendmachung. Die Ansprüche verjähren erst nach 30 Jahren. Die Gewährleistungspflicht besteht auch ohne Verschulden, während der Anspruch auf Schadensersatz vom Verschulden der Baufirma abhängt.

Wie kann ich einen Pfusch am Bau verhindern?

Haus ohne BaumangelSorgen Sie für detaillierte Vereinbarungen in Bezug auf die zu erbringenden Dienstleistungen. Nach jeder Teilleistung sollten Sie prüfen, ob diese den vertraglichen Abmachungen nach ausgeführt wurde und ob kein Baumangel besteht.

Am besten dokumentieren Sie alles in einer Art Bautagebuch. Fotos, Videos und Notizen können im Nachhinein sehr hilfreich sein. Baumängel müssen nämlich nachgewiesen werden. Bezahlen Sie erst, wenn Sie sicher sind, dass kein Bauschaden oder Mangel besteht.

 

Vor der endgültigen Abnahme sollten Sie Ihrer Baufirma ein Protokoll übermitteln, in dem alle Baumängel angeführt sind. Dort können Sie als Auftraggeber gemeinsam mit dem Dienstleistungsgeber vereinbaren, bis wann die Mängel behoben werden müssen.

Was wird unter einer Mängelrüge verstanden?

Wenn Sie als Käufer ein Haus inklusive Grundstück (oder Grundstücksanteil) von einem Bauträger erwerben, dann können Sie dem Bauträger eine Mängelrüge schicken, sollte ein Bauschaden erkenntlich sein. Dieser leitet die Mängelrüge dann an die verantwortliche Stelle weiter. Sie sollten niemals dem Professionalsten direkt schreiben, sondern immer dem Bauträger! Wenn die Baufirma in Konkurs gegangen ist, dann bleibt der Bauträger auf dem Schaden sitzen.

Warum sollte ich auf einen Architekten setzen?

Architekt plant HausDas Baugesetz sieht eine kompetente, ausgebildete Person für die Realisierung und Planung Ihres Eigenheims vor.

Ein Architekt ist also unverzichtbar. Der beauftragte Architekt erstellt die gesamte Planung Ihres Hauses, das auf Basis Ihrer Vorstellungen und Ihres Budgets erstellt wird.

Vom Vorentwurf, über den Entwurf und die Einreichung bis hin zum Ausführungsplan und der Kostenberechnungsgrundlage: Sie benötigen einen Profi, der Ihr Projekt stemmt und Baumängel vorab vermeidet!

 

Folgende Leistungen deckt ein Architekt ab

  • Beratung bei der Auswahl des perfekten Grundstückes
  • Erhebungen bei den Behörden über die Bebaubarkeit
  • Beratung zur Finanzierung Ihres Eigenheims
  • Bauplanung bis ins kleinste Detail
  • Recherche, Kontaktaufnahme und Abstimmung mit Baufirma und Handwerkern
  • Veranlassung der Baudurchführung sowie Koordinierung und Überwachung dieser

Die richtige Hausplanung ist entscheidend

Die meisten Baumängel entstehen, weil die Hausplanung fehlerhaft erfolgt ist. Das kann schon einfache Grundrisse und Bautechniken betreffen. Sie erkennen einen guten Architekten daran, dass er stetig mit ihnen kommuniziert. Ein guter Planer geht auf Ihre Wünsche ein und bietet die modernste und wirtschaftlichste Lösung innerhalb Ihres Budgetrahmens an. Nur wenige Bauherrn verzichten auf professionelle Hilfe beim Projekt Hausbau.

Bei einer unverbindlichen und kostenlosen Erstberatung erhalten Sie die wichtigsten Infos über den Planungsablauf und die anfallenden Honorarkosten. Danach können Sie immer noch entscheiden, in welchen Bereichen der Architekt helfen soll. Ein Architekt kann Ihnen auch dabei helfen, Ihre Bauwünsche genau festzuhalten, also exakt und detailliert alle benötigten Leistungen zu beschreiben. Erst danach sollten Sie zur Angebotslegung übergehen. Spätere Änderungswünsche in der Bauphase werden fast immer mit teuren Nachträgen bezahlt.

Auch Sie sind auf der Suche nach einem verlässlichen Architekten?

Architekt Csaba Fodor

einzigArtig Architektur garantiert Ihnen Plangenauigkeit, hochwertige Materialien, Beratungskompetenz und Transparenz.

Auch wenn Sie Teile in Eigenregie ausführen, brauchen Sie Baupläne, nach denen Sie ausführen. Sparen Sie nicht bei der Planung! Der Preis für die Leistungen des Architekten ist gering im Verhältnis zu den Gesamtkosten.

In der Gebührenordnung für Architekten ist das Honorar genau festgelegt und auch der Leistungsumfang genau beschrieben. So ist die Verrechnung jederzeit nachvollziehbar und überprüfbar.

Kontaktieren Sie uns unverbindlich und wir realisieren gerne Ihren Traum vom perfekten Eigenheim – ganz ohne Pfusch am Bau! Wir kümmern uns von der Planung über die Koordination der einzelnen Bereiche bis hin zum persönlichen Kontakt mit den ausführenden Gewerken um all das, was auf der Baustelle passieren soll oder passiert. Wir freuen uns auf ein persönliches Gespräch.

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